Wer übernimmt die Kosten Ihrer Psychotherapie
in meiner Privatpraxis?

Grundsätzliches:
Diese psychotherapeutische Praxis ist eine Privatpraxis und verfügt über keine Kassenzulassung.
Das bedeutet, dass eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht direkt, sondern nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist.


Die Abrechnungsgrundlagen sind die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern vom Juli 2024.

Beispielsweise belaufen sich demnach die Kosten für eine Sitzung á 50 Min. Einzel-Psychotherapie als Kurzzeittherapie derzeit auf ca. 167 € (GOÄ 812a x 2 + 801a)

Empfehlung:
Erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Kostenträger frühzeitig folgende Sachverhalte:

  • Ist Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten?

  • Ist für die Beantragung der Psychotherapie ein Bericht notwendig? Welche Formulare sind dafür notwendig?

  • Wie hoch ist die Erstattungshöhe (100 % oder weniger)?

  • Wie sind die Konditionen für die Erstattung von Gruppenpsychotherapie?

  • Gibt es Einschränkungen (z. B. eine begrenzte Stundenzahl pro Jahr)?

Private Krankenversicherung (PKV):
In der PKV gibt es kein standardisiertes Antragsverfahren für die Psychotherapie.

In der Regel umfasst der private Krankenversicherungsschutz etwa 50 Sitzungen Psychotherapie im Jahr.

In einigen Tarifen gilt, dass Sie beispielsweise nur 5 Probesitzungen oder die ersten 20 Therapiestunden ohne Rücksprache mit Ihrer PKV in Anspruch nehmen können. Für weitere Behandlungstermine bis zur tariflich vereinbarten Höchstmenge ist dann eine vorherige Leistungszusage durch Ihre private Krankenversicherung erforderlich.

Auch über die 50 Sitzungen hinaus bieten manche PKV-Tarife Versicherungsschutz, wenn weitere psychotherapeutische Behandlungen medizinisch notwendig sind. Vor Weiterführung oder Neuaufnahme einer Psychotherapie müssen Sie dann aber erneut die schriftliche Zusage Ihrer Krankenversicherung einholen.

Beihilfe:
Bei Beamten und anderen Personen, die beihilfeberechtigt sind, übernehmen die
Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen auf Antrag anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Der Rest wird von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen oder muss selbst getragen werden.

Als Beihilfeberechtigter haben Sie in jedem Fall Anspruch auf 5 Probesitzungen. Eine „psychotherapeutische Akutbehandlung“ ist ohne vorherige Mitteilung an die Beihilfestelle und ohne Genehmigung durchführbar.

Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen und bitten um die Zusendung der Antragsformulare.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Krankenversicherte (GKV):
Ich biete dieses Verfahren nicht an.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
Diese übernehmen die Kosten, wenn die Psychotherapie aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer berufsbedingten Traumatisierung erforderlich ist.

Selbstzahler:
Es besteht immer auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Behandlung kann dann
unkompliziert und schnell ohne Formalitäten begonnen werden. Es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse, was beim eventuellen Wechsel Ihrer Krankenversicherung oder dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung demnach zu keinen Nachteilen führen kann.

Paartherapie:
Da Paartherapie
keine Heilbehandlung im medizinisch-psychotherapeutischen Sinn darstellt, erfolgt die Abrechnung hier auf Selbstzahlerbasis. Eine Kostenerstattung durch PKV oder GKV ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Psy-RENA:
Die psychosomatische Rehabilitationsnachsorge (Psy-RENA) wird von der
Deutschen Rentenversicherung finanziert, sofern ein entsprechendes Empfehlungsschreiben von der Reha vorliegt.

Häufige Fragen

Was ist Psychotherapie?

Sie sind unsicher, ob Psychotherapie für Sie sinnvoll ist?
In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir gemeinsam, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welche Therapieform zu Ihnen passt.

Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Orientierung.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Gruppensitzungen dauern in der Regel 100 Minuten.

Wann sollte ich einen Psychiater aufsuchen?

Bei schweren psychischen Beschwerden oder Medikamentenbedarf.

Sind die Sitzungen vertraulich?

Ja, alle Gespräche sind vertraulich.

Team

Unser engagiertes Team für Ihre Gesundheit

A photo of the team members smiling together in the office.
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An image showing a cozy therapy room with comfortable seating.
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A picture of a psychiatrist consulting with a patient.
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An image of a therapist conducting a group therapy session.
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A photo of the practice's welcoming entrance.
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